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Kirchensteuer-Nachzahlungen – So können Sie absetzen!
Gute Nachrichten bei Kirchensteuer-Nachzahlungen: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass solche Nachzahlungen als Sonderausgaben absetzbar sind – sogar nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung. Erfahren Sie in Steuernews-TV, wie Betroffene mit diesem Urteil steuerliche Entlastungen nutzen können!
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